Die Vorsorgeuntersuchungen werden in unterschiedlichen Altersstufen angeboten. Sie ermöglichen die Beurteilung, ob die Entwicklung eines Kindes oder Jugendlichen normal verläuft. Auf Wunsch können Sie sich an Impf- und Vorsorgetermine erinnern lassen (BVKJ).
Folgende Untersuchungen sind vorgesehen:
Die erste Vorsorgeuntersuchung findet direkt nach der Geburt in der Klinik statt. Es wird untersucht, ob das Kind die Geburt ohne Verletzungen überstanden hat und in welchem Gesundheitszustand es sich befindet. Bei der U1 erhält das Neugeborene Vitamin-K-Tropfen, um eine Unterversorgung, die eine Blutgerinnungsstörung verursachen kann, auszugleichen.
Bei der so genannten Neugeborenen-Basisuntersuchung handelt es sich um eine besonders gründliche Untersuchung. Dabei werden die Körperfunktionen, einschließlich Beweglichkeit der Gelenke sowie die Reflexe des Nervensystems überprüft. Bei der U2 erhält das Kind erneut Vitamin-K-Tropfen.
Zwischen der 36. und 72. Lebensstunde wird Blut abgenommen, um es auf verschiedene Stoffwechselerkrankungen und Hormonstörungen hin zu untersuchen.
Falls Mütter das Krankenhaus schon frühzeitig verlassen (z. B. nach einer ambulanten Geburt) müssen sie besonders darauf achten, die Neugeborenen-Basisuntersuchung nicht zu versäumen. Das Hörscreening findet meist schon in der Klinik statt, kann aber auch ambulant erfolgen.
Der Kinder- und Jugendarzt kontrolliert, ob sich das Neugeborene in den vergangenen Wochen altersgerecht entwickelt hat. Gründlich überprüft er die Körperfunktionen, das Hörvermögen und die angeborenen Reflexe. Bei der dritten Vorsorgeuntersuchung wird das Hüftgelenk mittels Ultraschall auf Entwicklungsstörungen oder Fehlbildungen hin untersucht.
Wichtig sind Auskünfte der Eltern über Auffälligkeiten beim Trinken, der Verdauung oder beim Schlafen. Der kleine Säugling sollte in den ersten zwei bis drei Monaten etwa 150 Gramm pro Woche an Gewicht zunehmen. Die Tagestrinkmengen in dieser Zeit liegen meist bei 15% des aktuellen Körpergewichts.
Neben einer gründlichen Untersuchung des Kindes überprüft der Kinder- und Jugendarzt das Hör- und Sehvermögen. Mit verschiedenen Tests werden außerdem die Beweglichkeit und das Reaktionsvermögen des Säuglings untersucht. Der Kinder- und Jugendarzt testet beispielsweise, ob das Kind sein Köpfchen bereits halten kann. Er überprüft auch, inwieweit das Kind Gegenstände verfolgt oder Personen nachschaut. Das Kind sollte in der Lage sein, den Blick nach der Stimme der Bezugsperson zu richten und einfache „Brabbeldialoge“ führen können.
Neben den allgemeinen Untersuchungen der Körperfunktionen stehen vor allem die Überprüfung der Beweglichkeit und Haltung im Vordergrund. Der Kinder- und Jugendarzt kontrolliert, ob sich das Kind in Bauchlage auf seine Arme abstützen kann und ob es sich hochziehen kann, wenn man es an zwei Fingern festhält. Der Säugling sollte sein Köpfchen gut halten können und in der Lage sein, gezielt nach Gegenständen zu greifen.
Neben den allgemeinen Untersuchungen der Körperfunktionen stehen vor allem die Überprüfung der Beweglichkeit und Haltung im Vordergrund. Der Kinder- und Jugendarzt kontrolliert, ob sich das Kind in Bauchlage auf seine Arme abstützen kann und ob es sich hochziehen kann, wenn man es an zwei Fingern festhält. Der Säugling sollte sein Köpfchen gut halten können und in der Lage sein, gezielt nach Gegenständen zu greifen.
Neben den allgemeinen Untersuchungen der Körperfunktionen steht jetzt vor allem die Überprüfung der geistigen Entwicklung im Vordergrund. Ist das Kind in der Lage, Zwei-Wort Sätze zu bilden, bekannte Gegenstände zu benennen und einfache Aufforderungen zu verstehen? Außerdem kontrolliert der Kinder- und Jugendarzt bei der Zweijahres-Untersuchung die Milchzähne und holt evtl. versäumte Impfungen nach.
Online-Fragebogen zur Sprachbeurteilung (U7)
Download: Fragebogen zur Sprachbeurteilung (U7)
Neben den allgemeinen Untersuchungen der Körperfunktionen soll die U7a dazu beitragen, dass u.a. allergische Erkrankungen, Sozialisations- und Verhaltensstörungen, Übergewicht, Sprachentwicklungsstörungen, Zahn-, Mund- und Kieferanomalien früher erkannt und rechtzeitig behandelt werden.
Online-Fragebogen zur Sprachbeurteilung (U7a)
Download: Fragebogen zur Sprachbeurteilung (U7a)
Auch bei der 8. Vorsorgeuntersuchung wird das Kind von Kopf bis Fuß untersucht. Der Kinder- und Jugendarzt kontrolliert die Funktionstüchtigkeit der Organe, das Hör- und Sehvermögen, und vor allem die Sprachentwicklung und Körperbeherrschung des Kindes. Der Arzt beurteilt die geistige Reife des Kindes und informiert sich bei den Eltern über sein soziales Verhalten. Zeigt das Kind Entwicklungsverzögerungen, klärt der Kinder- und Jugendarzt die Eltern über therapeutische Fördermaßnahmen auf.
Online-Fragebogen U8
Download: Fragebögen U8
Die letzte von insgesamt neun Vorsorgeuntersuchungen ist eigentlich auch die umfangsreichste. Neben den allgemeinen Untersuchungen der Organfunktionen, werden insbesondere das Seh- und Hörvermögen sowie die grob- und feinmotorische Entwicklung getestet. Aber auch die Überprüfung der Körperhaltung, Fußstellung sowie die geistige, seelische und soziale Entwicklung stehen bei dieser Vorsorgeuntersuchung im Vordergrund. Der Kinder- und Jugendarzt beurteilt dabei sowohl das Sprachvermögen und Sozialverhalten. Zeigt das Kind Entwicklungsverzögerungen, klärt der Kinder- und Jugendarzt die Eltern über therapeutische Fördermaßnahmen auf. Er äußert sich außerdem zu der zu erwartenden Schulreife des Kindes und erinnert die Eltern an die Auffrischungsimpfung vor der Einschulung.
Online-Fragebogen U9
Download: Fragebögen U9
U10 ist eine zusätzliche Vorsorgeuntersuchung, die die große Lücke zwischen U9 (mit etwa fünf Jahren – vor dem Schuleintritt) und J1 (mit etwa 12 bis 14 Jahren) schließen soll. Schwerpunkte dieser neuen Vorsorgeuntersuchung sind das Erkennen und die Therapieeinleitung von Entwicklungsstörungen (wie z.B. Lese-Rechtschreib-Rechenstörungen), von Störungen der motorischen Entwicklung und Verhaltensstörungen (z.B. ADHS), die nach dem Schuleintritt oft deutlich werden. Diese zusätzliche Vorsorgeuntersuchung wird nicht von allen Krankenkassen erstattet.
Diese weitere zusätzliche Vorsorgeuntersuchung soll mit der U10 die große Lücke zwischen U9 (mit etwa fünf Jahren – vor dem Schuleintritt) und J1 (mit etwa 12 bis 14 Jahren) schließen. In diesem Alter treten häufig Schulschwierigkeiten auf, deshalb dient diese Vorsorgeuntersuchung u.a. auch dem Erkennen von Schulleistungsstörungen, Sozialisations- und Verhaltensstörungen. Aber auch Zahn-, Mund- und Kieferanomalien oder gesundheitsschädigendes Medienverhalten sollen erkannt werden und – falls erforderlich – die entsprechenden Maßnahmen eingeleitet werden. Diese Untersuchung soll u.a. auch der Bewegungs- und Sportförderung dienen und gesundheitsbewusstes Verhalten unterstützen, z.B. mit Hilfe von Ernährungs-, Bewegungs-, Stress- und Medienberatung – je nach Bedarf. Diese zusätzliche Vorsorgeuntersuchung wird nicht von allen Krankenkassen erstattet.
Diese vorletzte, sehr wichtige Vorsorgeuntersuchung (J1) beim Kinder- und Jugendarzt ist ein Check der körperlichen und seelischen Gesundheit, der komplett von den Krankenkassen übernommen wird.
Im Rahmen dieser Vorsorge werden Größe, Gewicht und der Impfstatus sowie Hör- und Sehvermögen überprüft. Bei der körperlichen Untersuchung klärt der Arzt die pubertären Entwicklungsstadien sowie den Zustand der Organe, des Skelettsystems und der Sinnesfunktionen ab. Fehlhaltungen aufgrund von Wachstumsschüben sowie chronische Krankheiten können bei der J1 frühzeitig erkannt und entsprechend behandelt werden. Auch auf eventuelle Hautprobleme, und Essstörungen wie Magersucht oder Übergewicht wird eingegangen. Fragen über Sexualität und Verhütung, Drogenmissbrauch und Rauchen sowie Probleme mit der Familie und dem sozialen Umfeld können im Rahmen der J1 vertraulich besprochen und geklärt werden. Dafür stehen je ein Fragebogen für die Jugendlichen sowie die Eltern zur Verfügung.
Online-J1 Fragebogen für Jugendliche
Download: J1 Fragebogen für Jugendliche, J1 Fragebogen für Eltern
Diese Vorsorgeuntersuchung soll Jugendlichen auch nach der J1 eine Möglichkeit zum Gesundheits-Check-Up bieten. Wenn Erwachsene mindestens alle zwei Jahre ihre Gesundheit kontrollieren sollten, so gilt dies auch für Jugendliche bis zur Volljährigkeit. In dieser Phase werden oft wichtige Entscheidungen getroffen, wie z.B. für die spätere Berufswahl. Dabei kann auch die Gesundheit eine wichtige Rolle spielen. So sind für Allergiker einige Berufe nicht geeignet. Zu den Schwerpunkten der J2 gehört das Erkennen bzw. die Behandlung von Pubertäts- und Sexualitätsstörungen, von Haltungsstörungen, Kropfbildung bis hin zur Diabetes-Vorsorge. Der Jugendarzt berät den Jugendlichen bei Fragen des Verhaltens, der Sozialisation, der Familie und der Sexualität sowie der Berufswahl. Diese zusätzliche Vorsorgeuntersuchung wird nicht von allen Krankenkassen erstattet.